Antrag für die Aufnahme als vertretender Arzt in BD-Online
Beschreibung
Ab dem 01.07.2023 dürfen im Bereitschaftsdienst nur noch Vertreter eingesetzt werden, die über einen Zugang zum Dienstplanungsprogramm der KVN verfügen.

Rechtsgrundlage
  • § 6 BDO der KVN

Gebühr
Keine

Hilfe bei Ihrer Antragstellung
Haben Sie Fragen zur Antragstellung? Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 0511 380-4800 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an abrechnungscenter@kvn.de.

Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 08:00 - 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 14:00 Uhr.

Hinweise zum Online-Antrag
  • Für die Antragstellung müssen Sie einige Unterlagen zwingend uploaden. Eine Übersicht finden Sie in der hier hinterlegten Checkliste. Bitte halten Sie die entsprechenden Unterlagen bei der Antragstellung bereit, da Sie den Antrag derzeit noch nicht zwischenspeichern können.
  • Als Vertreter sind Sie komplett im Namen des zu vertretenden Arztes tätig. Bitte klären Sie rechtzeitig vor Ableistung des Dienstes mit dem Vertragsarzt alle relevanten Bereitschaftsdienstbelange einschließlich der Honorarvorstellung ab.
  • Sofern keine abgeschlossene Facharztweiterbildung vorliegt, beachten Sie bitte, dass Ihre Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung hauptberuflich ausgeübt werden muss. Tätigkeiten als Vertreter im Bereitschaftsdienst ohne Anleitung des Weiterbilders gelten nicht als Weiterbildungszeit. Bitte klären Sie im Zweifelsfall mit der Ärztekammer Niedersachsen ab, ob die von Ihnen geplante Tätigkeit als Vertreter im Bereitschaftsdienst in Ihrem Fall die Hauptberuflichkeit Ihrer Weiterbildung in Frage stellt.
  • Die KVN strebt eine sprachliche Gleichberechtigung der Geschlechter an. Die Verwendung von geschlechtlichen Paarformen würde aber die Verständlichkeit und Klarheit des Antragsformulars erheblich einschränken. Die in diesem Antrag verwendeten Personenbezeichnungen gelten deshalb auch jeweils in ihrer weiblichen Form.
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