Antrag zur Teilnahme an der Versorgung nach der KSVPsych-Richtlinie
Beschreibung
Die Richtlinie regelt die Anforderungen an die Ausgestaltung einer berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung für schwer psychisch erkrankte Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf. Sie soll den Übergang zwischen der stationären und der ambulanten Versorgung erleichtern. Es sollen leicht erreichbare und flexible Versorgungsstrukturen aufgebaut werden, zeitnahe Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten erreicht, stationäre Aufenthalte verkürzt sowie die Möglichkeit der Versorgung in der häuslichen Umgebung geschaffen werden und eine bedarfsgerechte Behandlung sichergestellt und eine gezielte Überleitung in die Versorgung außerhalb dieser Richtlinie ermöglicht werden.

Rechtsgrundlage
  • § 92 Absatz 6b SGB V
  • Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL)

Gebühr
Keine

Hilfe bei Ihrer Antragstellung
Haben Sie Fragen zur Antragstellung? Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 0511 380-3637 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an Sandra.Dombrowsky@kvn.de.

Hinweise zum Online-Antrag
  • Die KVN strebt eine sprachliche Gleichberechtigung der Geschlechter an. Die Verwendung von geschlechtlichen Paarformen würde aber die Verständlichkeit und Klarheit des Antragsformulars erheblich einschränken. Die in diesem Antrag verwendeten Personenbezeichnungen gelten deshalb auch jeweils in ihrer weiblichen Form.

  • Der Netzverbund ist ein vertraglicher Zusammenschluss von mindestens 10 zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringern einer Region. Netzverbundmitglieder können Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Nervenheilkunde oder Neurologie und Psychiatrie, ärztliche und psychologische Psychotherapeuten sowie Fachärzte für Neurologie sein.

  • Im Netzverbund müssen mindestens 4 Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Nervenheilkunde oder Neurologie und Psychiatrie und mindestens 4 ärztliche und psychologische Psychotherapeuten zur Verfügung stehen. Ebenso muss mit mind. einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus mit psychiatrischen oder psychosomatischen Einrichtungen für Erwachsene (welches für die regionale psychiatrische Pflichtversorgung zuständig ist) in der Region des Netzverbundes ein Kooperationsvertrag abgeschlossen sein. Diese sind bei Antragstellung bereits anzugeben, ohne diese Angaben kann das e-Formular nicht abgesendet werden. Weitere im Rahmen der Antragstellung erforderliche und für die Genhmigung einzureichende Unterlagen können Sie dieser Checkliste entnehmen.
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