Persönliche Angaben
Angaben zur Person
Die KVN strebt eine sprachliche Gleichberechtigung der Geschlechter an. Die Verwendung von geschlechtlichen Paarformen würde aber die Verständlichkeit und Klarheit des Antragsformulars erheblich einschränken. Die in diesem Antrag verwendeten Personenbezeichnungen gelten deshalb auch jeweils in ihrer weiblichen Form.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Anfragen ohne Angabe der Pflichtfelder nicht beantworten können. Falls Ihnen eine Angabe nicht möglich ist, rufen Sie uns bitte zu unseren Sprechzeiten (Link zu Sprechzeiten/Telefonnummer) an.
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