Arztregistereintragung

Antrag auf Eintragung in das Arztregister Niedersachsen

Beschreibung

Die Eintragung in das Arztregister ist eine Voraussetzung für eine vertragsärztliche / vertragspsychotherapeutische Tätigkeit. Sie erfolgt einmalig und ist bundesweit gültig. Sie erfolgt wohnortbezogen. Sollten Sie bereits in das Arztregister einer anderen KV eingetragen sein, müssen Sie bei uns keinen neuen Antrag auf Eintragung stellen. Hier ist eine sogn. Umschreibung ausreichend. Nehmen Sie in diesem Fall bitte Kontakt mit Ihrer für Ihren Wohnort zuständigen KVN-Bezirksstelle auf, um eine Umschreibung zu veranlassen.


Rechtsgrundlage
  • § 95a SGB V i.V.m. §§ 1 ff. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Gebühr

Für das Verfahren auf Eintragung in das Arztregister ist eine Gebühr in Höhe von 100 Euro zu entrichten (§ 46 Abs. 1 Buchst. a Ärzte-ZV). Sie erhalten nach Eingang des Antrags über diesen Betrag eine gesonderte Rechnung.


Hilfe bei Ihrer Antragstellung

Haben Sie Fragen zur Antragstellung? Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 0511 380-4800 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an abrechnungscenter@kvn.de. Handelt es sich um fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Bezirksstelle (Arztregister). Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.

Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 08:00 - 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 14:00 Uhr.


Hinweise zum Online-Antrag
  • Die KVN strebt eine sprachliche Gleichberechtigung der Geschlechter an. Die Verwendung von geschlechtlichen Paarformen würde aber die Verständlichkeit und Klarheit des Antragsformulars erheblich einschränken. Die in diesem Antrag verwendeten Personenbezeichnungen gelten deshalb auch jeweils in ihrer weiblichen Form.
  • Originaldokumente: Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst vollständig ist, wenn Sie die am Ende des Antrages aufgelisteten erforderlichen Unterlagen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie bei der KVN eingereicht haben. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin in Ihrer KVN-Bezirksstelle. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier. Sind Sie bereits in einem Arztregister eingetragen, ist dieser Schritt entbehrlich.
Folgende Urkunden/Nachweise benötigen wir gem. § 4 Ärzte-ZV in jedem Fall im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie:
  • Geburtsurkunde (bei Namenswechsel durch Heirat o.ä. bitte entsprechende Urkunden einreichen)
  • Staatsexamen (bei Psychotherapeuten: Zeugnis Studienabschluss [Diplom / Master / Hochschulabschluss])
  • Approbationsurkunde
  • Facharzturkunde(n) (bei Psychotherapeuten: Nachweis über die vertiefte Ausbildung in einem Richtlinienverfahren)
  • Nachweise über die ärztliche Tätigkeit nach bestandener ärztlicher Prüfung bis zum heutigen Tage (bei Psychotherapeuten: Nachweise über die bisherige Tätigkeit seit der Abschlussprüfung im Studiengang bis zum heutigen Tage)
  • Ggf. Promotionsurkunde

Zusätzlich, sofern vorhanden: Sollten Sie noch weitere Weiterbildungen (Schwerpunktbezeichnung, Zusatzbezeichnung, fakultative Weiterbildungen o.ä.) abgeschlossen haben, legen Sie bitte auch diese Urkunden im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor, damit wir dies eintragen können.

Hinweis: Arbeitsverträge sind keine Nachweise!
Angaben zum Antrag

Ich beantrage die Eintragung in das Arztregister als

Persönliche Angaben

Unter Akademischer Grad / Titel sind beispielsweise der Professorentitel und / oder Doktor- und Diplomgrade anzugeben. Titel, die nach dem Nachnamen geführt werden, gelten als nachgestellte Titel. Dies sind unter anderem Bachelor- / Master- / PhD-Grade.

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Die Eintragung in das Arztregister erfolgt wohnortbezogen. Ihr Wohnort / Ihre Postleitzahl liegt außerhalb von Niedersachsen. Bitte wenden Sie sich für die Eintragung an das Arztregister bzw. die Kassenärztliche Vereinigung, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Genehmigungsrelevante Angaben - Ausbildung

Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst vollständig ist, wenn Sie die am Ende des Antrages aufgelisteten erforderlichen Unterlagen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie bei der KVN eingereicht haben. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin in Ihrer KVN-Bezirksstelle. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier. Sind Sie bereits in einem Arztregister eingetragen, ist dieser Schritt entbehrlich.

Hochschulabschluss
Staatsexamen
Approbation
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Ist bisher keine Approbation erteilt worden, ist die Antragstellung auf Eintragung in das Arztregister Niedersachsen grundsätzlich zwar möglich, jedoch unvollständig. Stellen Sie den Antrag dennoch, muss die Approbationsurkunde nachgereicht werden. Erfolgt dies nicht, würde der Antrag abgelehnt.
Promotion
Facharztanerkennung
Ist bisher keine Facharztanerkennung abgeschlossen, ist die Antragstellung auf Eintragung in das Arztregister Niedersachsen grundsätzlich zwar möglich, jedoch unvollständig. Stellen Sie den Antrag dennoch, muss die Facharztanerkennung nachgereicht werden. Erfolgt dies nicht, würde der Antrag abgelehnt.
Vertiefte Ausbildung in einem Richtlinienverfahren
Schwerpunktanerkennung
Fachkunde
Zusatzbezeichnung
Fakultative Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer
Zur Antragstellung ist ein lückenloser Nachweis aller Tätigkeiten ab Staatsexamen bzw. ab Hochschulabschluss erforderlich. Nachweise können Bescheinigungen und Zeugnisse sein. Arbeitsverträge sind keine Nachweise. Tätigkeiten bei der Bundeswehr, als Vertreter und frühere Teilnahmen an der vertragsärztlichen Versorgung sind ebenso nachzuweisen.

Genehmigungsrelevante Angaben - Beruf

Arztregistereintragung
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Zulassung
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Berufsverbot
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Zusammenfassung

Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

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